Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.